Mit Beschluß vom 26. November 2009 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Beschwerden eines türkischen Vereins sowie eines türkischen Metzgers gegen die Ablehnung ihrer Anträge auf Erteilung von Erlaubnissen zum Schächten für das Opferfest (Kurban Bayram vom 27. bis 28. November 2009) im Wege einstweiliger Anordnungen abgelehnt. Der BayVGH hat damit die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München im Ergebnis bestätigt. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.