[BRAK] Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Erlass zur Entfernungspauschale ab 2007 veröffentlicht. Das BMF-Schreiben v. 31.08.2009 (IV C 5 – S 2351/09/I00002) nimmt zum Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Pendlerpauschale (BGBl. 2009 I, 774) Stellung. Durch diese Neuregelung soll das Urteil des BVerfG vom 09.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) durch eine rückwirkend ab 2007 geltende gesetzliche Regelung ersetzt werden. Bis 2006 hatte die sogenannte Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 Euro je Entfernungskilometer betragen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das BVerfG verworfen.