[BRAK] Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 09.07.2009 (16 K 572/09 E) entschieden, dass eine Klageerhebung per E-Mail wirksam erfolgen kann, ohne dass der E-Mail eine qualifizierte digitale Signatur beigefügt war. Nach Ansicht des Gerichts waren alle Voraussetzungen für eine elektronische Kommunikation mit dem Finanzgericht erfüllt. Sowohl die Finanzgerichtsordnung (FGO) als auch die „Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen“ setzen keine qualifizierte elektronische Signatur voraus.