Der Verband der Bayerischen Verwaltungsrichter weist hin auf den 16. Deutschen Verwaltungsgerichtstag, der vom 5. bis 7. Mai 2010 im Konzerthaus Freiburg stattfinden wird.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Der Verband der Bayerischen Verwaltungsrichter weist hin auf den 16. Deutschen Verwaltungsgerichtstag, der vom 5. bis 7. Mai 2010 im Konzerthaus Freiburg stattfinden wird.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Die im Jahr 2008 durch die US-amerikanische Bankenkrise ausgelöste weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat bis heute dramatische Auswirkungen auf die Finanz- und Wirtschaftssituation der deutschen Unternehmen. Bisher vollkommen gesunde Unternehmen sind durch die Krise in eine Situation geraten, die das Unternehmen und die dahinter stehenden Unternehmer vor vollkommen neue und zum Teil unlösbar scheinende Aufgaben stellt.
Aus rechtlicher Sicht stellen sich vielfältige Fragen in den Bereichen des Steuerrechts und des Bilanzrechts, die flankiert werden von gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Fragen.
Daher widmet sich der 10. Steuertag der Fachhochschule Worms am 27. November 2009 dem Thema Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Mittelstand. Mit Herrn Steuerberater Prof. Dr. Dietmar Strube von der FH Worms wird ein anerkannter Bilanzsteuerexperte zu ausgewählten steuerlichen und bilanziellen Aspekten bei der GmbH in der Krise Stellung nehmen. Des weiteren referiert RA/FAStR Prof. Dr. Jens Kollmar, Partner bei Schlatter Rechtsanwälte Steuerberater Fachanwälte, über rechtliche und steuerliche Aspekte bei der Sanierung mittelständischer Unternehmen. Weitere Referenten aus der Praxis geben hilfreiche Gestaltungshinweise in drei unterschiedlichen Workshops.
Ziel der Veranstaltung ist die Information von Beratern und Unternehmern und die Förderung des Dialogs zwischen Hochschule und Praxis. Im Anschluss an die Vorträge und Workshops findet ein gemeinsames Abendessen mit der Möglichkeit des gegenseitigen Austausches statt.
Details zum Programmablauf werden zeitnah auf der homepage www.steuertag.de veröffentlicht. Über diese homepage erfolgt auch die Anmeldung zum Steuertag.
Das dreitägige Seminar der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland zur Internationalen Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit am 14. Oktober 2009 vermittelt theoretische Grundlagen und praktische Umsetzung von Fällen nach der ICC-Schiedsgerichtsordnung.
Die Veranstaltung in Berlin bietet die Möglichkeit, auf der Basis von Fallstudien ein ICC-Schiedsverfahren von der Schiedsklage an bis zum Erlass des Schiedsspruchss, einschließlich einer mündlichen Verhandlung, aktiv umzusetzen. Die Teilnehmer erhalten dabei einen Einblick in die verfahrenstechnischen Herangehensweisen.
Unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen innerhalb der ICC-Schiedsgerichtsbarkeit vermitteln internationale Experten Wissen und Erfahrungen aus erster Hand. Der Präsident des ICC Court of Arbitration, John Beechey, wird vor Ort für ein Gespräch zur Verfügung stehen. Zu den Referenten gehören auch aktive Schiedsrichter. Das Seminar findet auf Deutsch statt und richtet sich an Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen.
Informationen und Kontakte finden Sie hier.
Das Institut für Versicherungsrecht der Heinricht-Heine-Universität lädt ein zum „2. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag“ am 23. Oktober 2009 im Industrie-Club Düsseldorf.
Informationen finden Sie hier.
[BRAK] In mutmaßlich betrügerischer Absicht wird mit einem gefälschten Schreiben einer deutschen Großbank ein Rechtsanwalt beauftragt, auf einem Rechtsanwaltsanderkonto Bankgebühren für die Bereitstellung eines Kredites dieser Großbank entgegenzunehmen. Dieses Vorgehen ist untypisch. Die angebliche Bankgebühr soll dann nicht an die Bank selbst, sondern an einen Dritten bar ausgezahlt oder transferiert werden. Die handelnden Personen treten nicht persönlich in Kontakt mit dem Rechtsanwalt, sondern kommunizieren ausschließlich fernmündlich, per Fax oder per E-Mail. Hintergrund ist mutmaßlich der Versuch, die Kreditschwierigkeiten beim Mittelstand auszunutzen, indem diesem gegenüber vorgetäuscht wird, dass gegen eine hohe Bankgebühr ein Kredit vermittelt werden könne. Vor einer Beteiligung an derartigen Geschäften wird dringend gewarnt, auch weil der Rechtsanwalt ein hohes Haftungsrisiko bei zweckwidriger Verwendung des treuhänderisch verwalteten Geldes eingeht.
[BRAK] Das 43. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (BGBl. I 2009, S. 2288 ff.) ist am 01.09.2009 in Kraft getreten. Nach dieser neuen Strafzumessungsregelung können Richter bei Straftätern, die Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von anderen schweren Straftaten leisten, die Strafe mindern oder ganz von Strafe absehen. Die BRAK hatte bereits an früheren Plänen zur Einführung einer sog. Kronzeugenregelung Kritik geübt (vgl. Gemeinsame Erklärung von BRAK, DAV, DRiB und Strafverteidigervereinigungen, BRAK Stellungnahme Nr. 36/07). Sie rügte insbes. den Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz wegen der Gefahr der Verlängerung der Hauptverhandlung durch etwaige Beweisaufnahmen zum Aufklärungserfolg der Aufklärungshilfe, die Gefahr der provozierten Falschbelastungen und den Verstoß gegen den Gleichheits- und Schuldgrundsatz.
Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 31.08.2009.
[BRAK] Der neu in die Berufsordnung eingefügte § 16a BORA ist am 01.09.2009 in Kraft getreten. Diese berufsrechtliche Regelung zum Verhalten von Rechtsanwälten bei der Bewilligung von Beratungshilfe wurde bei der 2. Sitzung der 4. Satzungsversammlung am 14.11.2008 in Berlin beschlossen und in den BRAK-Mitteilungen 3/2009, 120 amtlich bekannt gemacht.
[BRAK] Am 01.09.2009 ist die gesetzliche Neuregelung zur Errichtung einer unabhängigen Schlichtungsstelle bei der BRAK zur Vermittlung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 15.000 Euro zwischen Rechtsanwälten und Mandanten in Kraft getreten. Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (BGBl. I 2009, S. 2449 ff.) sieht dies vor. Die Schlichtungsstelle wird voraussichtlich nicht vor Anfang 2010 ihre Arbeit aufnehmen. Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Presseerklärung-Nr. 12/2009 v. 25.08.2009.
[BRAK] Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Erlass zur Entfernungspauschale ab 2007 veröffentlicht. Das BMF-Schreiben v. 31.08.2009 (IV C 5 – S 2351/09/I00002) nimmt zum Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Pendlerpauschale (BGBl. 2009 I, 774) Stellung. Durch diese Neuregelung soll das Urteil des BVerfG vom 09.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) durch eine rückwirkend ab 2007 geltende gesetzliche Regelung ersetzt werden. Bis 2006 hatte die sogenannte Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 Euro je Entfernungskilometer betragen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das BVerfG verworfen.
[BRAK] Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 09.07.2009 (16 K 572/09 E) entschieden, dass eine Klageerhebung per E-Mail wirksam erfolgen kann, ohne dass der E-Mail eine qualifizierte digitale Signatur beigefügt war. Nach Ansicht des Gerichts waren alle Voraussetzungen für eine elektronische Kommunikation mit dem Finanzgericht erfüllt. Sowohl die Finanzgerichtsordnung (FGO) als auch die „Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen“ setzen keine qualifizierte elektronische Signatur voraus.
[BRAK] Das BVerfG hat mit Beschluss vom 02.09.2009 (1 BvR 3171/08) eine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG festgestellt. Die Verfassungsbeschwerde betraf ein zivilgerichtliches Verfahren über Abfindungsansprüche nach der Kündigung des Sozietätsvertrages einer Steuerberaterpraxis. Das Verfahren ist seit dem Jahr 1995 beim Landgericht anhängig. Obwohl die außergewöhnlich lange Dauer des Verfahrens auf einigen dem Gericht nicht anzulastenden Umständen beruhe und ihm daher nicht vorgeworfen werden könne, dass es das Verfahren durch schlichte Nichtbearbeitung verzögert habe, sei das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, so das BVerfG. Denn das Gericht sei aufgrund der langen Verfahrensdauer dazu verpflichtet, das Verfahren nicht wie einen gewöhnlichen Rechtsstreit zu behandeln, sondern hätte vielmehr (zumindest nach wenigen Jahren) alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung nutzen müssen. Für die Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauere, seien neben der Gesamtdauer insbesondere sämtliche Umstände des Einzelfalls wie die Natur des Verfahrens, die Bedeutung und Auswirkungen für die Parteien, die Schwierigkeit der Materie und die Gründe der Verzögerung zu berücksichtigen. Lesen hierzu auch die BVerfG- Pressemitteilung v. 11.09.2009.