[BRAK] Am 24.04.2008 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (BT-Drs. 16/6815). Durch die Neuregelung sollen Vorschriften des BGB und des FGG geändert werden, um eine frühzeitigere Anrufung des Familiengerichts und ein frühes und ggf. niederschwelliges Eingreifen durch das Familiengericht in Fällen von Gefährdungen des Kindeswohls zu ermöglichen. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 24.04.2008.