Die vom BRAK-Ausschuss „Bewertung von Anwaltskanzleien“ neu überarbeiteten Bewertungsrichtlinien wurden von der 111. Hauptversammlung genehmigt. In den BRAK-Mitteilungen 3/2007 abgedruckt ist darüber hinaus ein Aufsatz von RA Dr. Klaus Otto zu den steuerlichen Aspekten bei Veränderungen in Anwaltskanzleien, die aufgrund der Spezifität in den Richtlinien keine Berücksichtigung finden konnten.