[BRAK] Die BRAK hat mit BRAK-Stellungnahme-Nr. 25/2007 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig von Anfechtungsverfahren Stellung genommen. Der Entwurf dient der Umsetzung der Vorgaben des BVerfG-Urteils v. 13.02.2007 (1 BvR 421/05; vgl. BVerfG-Pressemitteilung v. 13.02.2007), das entschieden hatte, dass heimliche Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen. Ergänzend zu dem Entwurf schlägt die BRAK vor, dass dem Familiengericht auf Antrag eines anfechtungsberechtigten Elternteils die Möglichkeit gegeben wird, im Einzelfall zur Vermeidung der Schädigung des Kindeswohls bei Abwägung der in der Stellungnahme aufgeführten Interessen einen heimlichen Vaterschaftstest ohne Wissen des Kindes und ohne Wissen des anderen Elternteils zu ermöglichen (§1598a Abs. 4 BGB-E).