Änderungen im Maßregelvollzug

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 08.06.2007 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 318/07 (Beschluss); Erläuterung zum TOP 10 der 834. BR- Sitzung). Der Bundestag hatte zuvor den Gesetzesentwurf (BT-Drs. 16/1110) – aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/5137) – in der Fassung der BR-Drs. 318/07 angenommen. Durch die Neuregelung sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Maßregelvollzug verbessert, Sicherheitslücken geschlossen und die Ressourcen der Vollzugseinrichtungen effektiver genutzt werden. Lesen Sie auch die BR-Pressemitteilung- Nr. 62/2007 v. 08.06.2007.