[BRAK] Der Bundesrat hat am 30.03.2007 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes in den Bundestag einzubringen (BR-Drs. 86/07 – Beschluss). Der Gesetzentwurf ist inhaltsgleich mit dem ursprünglichen Entwurf von Baden-Württemberg (BR-Drs. 86/07). Es soll eine Vorauszahlungspflicht über die Verfahren der 1. Instanz hinaus auf die 2. und 3. Instanz für die Verfahrensgebühr im Zivilverfahren ausgedehnt werden.