[BRAK] Das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen wurde im BGBl. I 2007, 354 f. vom 30.03.2007 verkündet. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Mit dem Gesetz wird erstmals ein eigener Straftatbestand für so genanntes Stalking eingeführt. Wer einen anderen Menschen durch beharrliches und unbefugtes Nachstellen belästigt und die Lebensgestaltung seines Opfers dadurch schwerwiegend beeinträchtigt, wird künftig mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren bestraft.