BVerfG: Keine Verwertung heimlicher Vaterschaftstests

BRAK Logo[BRAK] Das BVerfG hat mit Urteil v. 13.02.2007 (1 BvR 421/05) entschieden, dass heimliche Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen. Eine Verwertung würde eine Verletzung des Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten. Das BVerfG gibt dem Gesetzgeber auf, zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm (neben dem Vaterschaftsanfechtungsverfahren) ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen. Bis zum 31.03.2008 soll der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung zu treffen. Lesen Sie die BVerfG- Pressemittelung v. 13.02.2007.