Archiv für den Monat: Januar 2007

2. Absolventenkongress des Bielefelder Kompaktkurses für Anwalts- und Notartätigkeit

Ankündigung für den 2. Absolventenkongress des Bielefelder Kompaktkurses Anwalts- und Notartätigkeit am Samstag, 17. März 2007, 10.00 – 17.00 Uhr.

Um an den erfolgreichen im letzten Jahr erstmalig durchgeführten 1. Absolventenkongress anzuknüpfen, findet auch in diesem Jahr wieder ein Absolventenkongress des Bielefelder Kompaktkurses Anwalts- und Notartätigkeit statt, wozu alle Absolventinnen und Absolventen, sowie Referentinnen und Referenten eingeladen sind.

Ort der Veranstaltung wird der den ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern gut bekannte Gemeindesaal der Neustädter Marienkirche, Papenmakrt 10a, 33602 Bielefeld, sein.

Der 2. Absolventenkongress soll Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus möglichst vielen Jahrgängen zusammenführen, aber auch deutlich Fortbildungscharakter haben. Vorgesehen sind Veranstaltungen zur aktuellen Entwicklung im Kosten- und Gebührenrecht (RAin Edith Kindermann) und zum neuen Unterhaltsrecht (RAin Inge Saathoff) sowie zu den Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Arbeitsrecht (Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou, Uni Bielefeld). Die Teilnahme wird bescheinigt. Die Teilnahmegebühr beträgt 45,- €. Eine Einladung mit Anmeldeformular ist unter www.kompaktkurs.de abrufbar.

Bundeseinheitliches Fortbildungszertifikat

BRAK Logo[BRAK] Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet Rechtsanwälten die Möglichkeit, mit einer Bestätigung ihrer Fortbildungsmaßnahmen zu werben. Für den Nachweis regelmäßiger Fortbildung über den Zeitraum von drei Jahren kann das Fortbildungszertifikat „Qualität durch Fortbildung“ erworben werden. Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung (Antragsformular) des Zertifikats finden Sie im „Merkblatt“ und den „FAQs„. Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Presseerklärung Nr. 34 v. 27.12.2006.

Gesetzesvorschlag der BRAK zur Realteilung

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK hat mit Schreiben des Präsidenten der BRAK an den Vorsitzenden des Finanzausschusses vom 30.11.2006 eine zweite ergänzende Stellungnahme zum BMF-Erlass zur Realteilung vom 28.02.2006 abgegeben. Darin schlägt die BRAK u.a. vor, dass in § 18 Abs. 3 EStG für die freien Berufe eine Ausnahmeregelung zu § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG aufgenommen wird, nach der bei der Realteilung einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft die steuerlichen Buchwerte übernommener Wirtschaftsgüter fortgeführt werden können, wenn die Wirtschaftsgüter bei Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit auf den Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaften, in denen der Steuerpflichtige tätig ist, übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.

Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft

BRAK Logo[BRAK] Der Bundestag hat am 14.12.2006 in 2. und 3. Lesung ohne Aussprache das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft in der Fassung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 16/3837) einstimmig beschlossen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 16.02.2007 mit diesem Gesetz befassen. Da das Gesetz nach Art. 8 am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten wird, ist der 01.05.2007 der frühestmögliche Zeitpunkt. Lesen Sie hierzu auch die BRAK- Pressemitteilung-Nr. 32 v. 15.12.2006.

BRAK-Stellungnahme zum Gesetz zur Vereinheitlichung der Aufsicht in Insolvenzverfahren

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK hat eine Stellungnahme (Nr. 40/2006) zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Aufsicht in Insolvenzverfahren sowie der Ergänzung hierzu abgegeben. Die mit dem Entwurf angestrebte Vereinheitlichung von Formalien im Insolvenzverfahren wird darin begrüßt. Dagegen werden die vorgeschlagenen Kontrollen abgelehnt, weil das Insolvenzgericht und der zuständige Rechtspfleger – bereits nach geltender Rechtslage – alle Möglichkeiten haben, um das Verfahren zu prüfen und zu überwachen. Diese jetzt bereits bestehenden Kontrollmöglichkeiten müssten voll ausgeschöpft werden.

BFH- Entscheidung zur 1 %-Regelung

BRAK Logo[BRAK] In seiner Entscheidung v. 07.11.2006 (VI R 95/04) stellt der BFH klar, dass die Bewertung des geldwerten Vorteils wegen der Nutzung eines Dienstwagens für private Zwecke gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 ff. EStG nur in Form der 1 %-Regelung oder des Einzelnachweises mit Fahrtenbuch möglich ist. Die zwingende Anwendung dieser Bewertungsregelung kann nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts für die private Nutzung vermieden werden, selbst wenn dieses Nutzungsentgelt angemessen ist. Lesen Sie auch die BFH-Pressemitteilung 1/07 v. 10.01.2007.

Online-Durchsuchung

BRAK Logo[BRAK] Die Bundesregierung erklärte in ihren Antworten (BT-Drs. 16/3972) und (BT-Drs. 16/3973) auf die Kleinen Anfragen der FDP (BT-Drs. 16/3883) und der Linksfraktion (BT-Drs. 16/3787), dass die Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen auf PC ohne Unterrichtung des Besitzers noch ungeklärt sei. Der BGH prüfe derzeit diese Frage und die Regierung selbst werde bis zu der Entscheidung des BGH keine Stellungnahme abgeben.

Vereinheitlichung des Rechts der Tele- und Mediendienste

BRAK Logo[BRAK] Der Bundestag hat am 18.01.2007 den Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz – ElGVG-) in 3. Lesung verabschiedet. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hatte zuvor am 17.01.2007 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Fassung der Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 16/3135) zur Stellungnahme des Bundesrates (Anlage 2 zu BT-Drs. 16/3078) zugestimmt.

ERV – Ausweitung der elektronischen Gerichtsbriefkästen in der Hessischen Justiz

BRAK Logo[BRAK] Das Hessische Ministerium der Justiz hat Informationen zur Erweiterung des elektronischen Zugangs zu Gerichten und Staatsanwaltschaften veröffentlicht. Neben den in der Stadt Frankfurt/M. ansässigen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie dem Amtsgericht Kassel, dem Landgericht Kassel und der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kassel können elektronische Dokumente seit dem 30.11.2006 rechtswirksam auch bei den anderen Amtsgerichten eingereicht werden. Weitergehende Informationen sowie auch die Möglichkeit, die Software per Download kostenfrei zu erwerben, finden Sie unter www.egvp.de. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) von Bund und Ländern finden Sie hier.

Härtere Strafen für Verkehrsvergehen

BRAK Logo[BRAK] In ihrer Antwort (BT-Drs. 16/3928) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/3681) erklärt die Bundesregierung, dass sie beabsichtigt, härtere Strafen für Verkehrsvergehen einzuführen. Es heißt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten überarbeitet und eine differenzierte Anhebung der Geldbußen vorgenommen werden sollen.

Verdienstestatistikgesetz

BRAK Logo[BRAK] Das Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten vom 21.12.2006 ist am 27.12.2006 im BGBl.2006, S. 3291 verkündet worden. Es trat am 01.01.2007 in Kraft. Gleichzeitig trat das Gesetz über die Lohnstatistik vom 03.04.1996 außer Kraft. Mit dem Verdienststatistikgesetz wird die vierteljährliche Erhebung der Arbeitsverdienste nach Wirtschaftszweig, angewandten Vergütungsvereinbarungen, Zahl der Beschäftigten des Betriebes, Zahl der Arbeitsstunden und Summe der Bruttoverdienste, untergliedert nach Verdienstbestandteilen, geregelt. Von der Erhebung sind auch Rechtsanwaltskanzleien erfasst. Es besteht Auskunftspflicht nach § 8 des Gesetzes. Allerdings wird die vierteljährliche Erhebung bei höchstens 40.500 Betrieben durchgeführt, die vierjährliche Erhebung bei höchstens 34.000 Betrieben, sodass nicht davon auszugehen ist, dass erhebliche Statistikpflichten auf Kanzleien zukommen werden.

Juristische Gesellschaft für Ober- und Unterfranken e.V.

Die Juristische Gesellschaft für Ober- und Unterfranken weist auf folgende Veranstaltung hin:

Auf Initiative von Herrn Dr. Krauß, Vizepräsident des LG Coburg, wird am Donnerstag, 8. März 2007, 18.00 Uhr im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Coburg der Chefjustiziar der ADIDAS AG, Herr Frank Dassler, unter dem Titel „Management von Risiko, Qualität und Reputation“ über juristische Aktivitäten der Firma ADIDAS im Zuge der Globalisierung sprechen.