[BRAK] Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (BT-Drs. 16/1830 v. 15.06.2006), der jetzt dem Parlament vorliegt, soll den Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich noch in der Schulausbildung befinden, Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen eingeräumt werden. Die BRAK hatte bereits mit der Stellungnahme 12/2006 zum Regierungsentwurf (BR-Drs. 253/06) Stellung genommen.