Auf Bitten der Bundesrechtsanwaltskammer werden alle Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht an die Umfrage des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen erinnert, die zusammen mit den Universitäten Düsseldorf und Frankfurt/Main beauftragt wurde, die Verständigungspraxis der Gerichte in Strafverfahren zu evaluieren (Newsletter von Oktober 2018). Zu der bundesweiten Online-Befragung gelangen Sie über folgenden Link: https://kriminologie-umfrage.uni-tuebingen.de/limesurvey/index.php/715685.