Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Wir haben bereits darüber berichtet, dass ab 01.01.2022 das besondere elektronische Bürger und Organisationenpostfach (eBO) zur Verfügung stehen wird. Dadurch wird Bürgern und juristischen Personen bzw. nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz ermöglicht.

Wie ein eBO eingerichtet werden kann, ergibt sich aus dem beiliegenden

Papier der Arbeitsgruppe IT-Standards in der Justiz.

Das Dokument ist auch auf der Internetseite egvp.justiz.de abrufbar. Dort finden Sie zudem grundlegende Hinweise zum eBO und zur Einrichtung eines neuen Postfachs.

Im Laufe des ersten Quartals 2022 wird auch die Kommunikation zwischen beA und eBO möglich sein. Das eBO ist für Bürger und Organisationen vorgesehen, sodass es sich auch für eine sichere Mandantenkommunikation eignet.

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