Elektronischer Rechtsverkehr am Landgericht Würzburg

Der Präsident des Landgerichts Würzburg hat angesichts von Kritik aus der Anwaltschaft hinsichtlich der Benennung elektronischer Dokumente im beA auf Folgendes hingewiesen:

Die Dokumentenbezeichnung durch die Gerichte ist in der Leitlinie zur E-Akte geregelt. Damit wird u.a. das Ziel verfolgt, dass Akten innerhalb eines Gerichts – und auch durch weitere Gerichte nach einer etwaigen Abgabe oder Verweisung – einheitlich bezeichnet sind und dadurch das Weiterarbeiten mit einer Akte, die durch andere Personen angelegt wurde, erheblich erleichtert wird. Wenn Schriftsätze oder sonstige Dokumente beim Landgericht Würzburg eingehen, die nicht nach dem bei Gericht üblichen System benannt sind, werden diese zum Zwecke der weiteren Bearbeitung umbenannt. Allerdings wird die Umbenennung nur innerhalb des Gerichts relevant. Sobald die Dokumente außerhalb des Gerichts, insbesondere an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, versandt werden, bleibt die ursprüngliche Bezeichnung erhalten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang, der einen

Auszug aus der Leitline E-Akte

enthält.

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