Der Bundesrat hat am 05.07.2013 die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts gebilligt. Das 2. KostRModG wird am 01.08.2013, das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts am 01.01.2014 in Kraft treten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer in den Nachrichten aus Berlin, Ausgaben 13/2013 (html– oder pdf-Format) und 14/2013 (html– oder pdf-Format).