Termine für die Durchführung der Fortbildungsprüfung geprüfter Rechtsfachwirt/geprüfte Rechtsfachwirtin

Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250), gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine für den schriftlichen Prüfungsteil (§ 14 Abs. 2 PO) wie folgt bekannt:

Termine der schriftlichen Prüfung:

Dienstag,      26.02.2013                      (1. Prüfungstag)

Mittwoch,      27.02.2013                       (2. Prüfungstag)

Donnerstag,   28.02.2013                      (3. Prüfungstag)

Termin der mündliche Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 PO):

Mittwoch,      17.04.2012

Donnerstag,   18.04.2013

Termine für die mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):

Mittwoch,      24.04.2013

Donnerstag,   25.04.2013

Freitag,         26.04.2013

Bei der Fortbildungsprüfung sind folgende Arbeits- und Hilfsmittel zulässig:

  • Textsammlung „Schönfelder, Deutsche Gesetze“ nebst Ergänzungsband auf neuestem Stand
  • Beck – Texte im dtv-Verlag, ArbR, Arbeitsgesetze
  • Beck – Texte im dtv-Verlag, SteuerG, Steuergesetze 1, SteuerG, Steuergesetze 2

oder

  • Beck – Texte im dtv, EST, Einkommensteuer, UST, Umsatzsteuerrecht, Lohnsteuerrecht

oder

  • Beck`sche Textausgabe, Steuergesetze I, Textsammlung, Steuerrichtlinie, Textsammlung

oder

  • NWB – Textausgabe, wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen, wichtige Steuerrichtlinien
  • Kalender 2012, 2013
  • nicht programmierbarer Taschenrechner (Solartaschenrechner sind ungeeignet)

Für das Prüfungsfach „Büroorganisation und -verwaltung“, Teil Steuerrecht, gilt der

Rechtsstand zum 31.12.2012.

Für das Prüfungsfach „Zwangsvollstreckung“ gilt für die schriftliche Prüfung der Rechtsstand zum 31.12.2012.

Eine unkommentierte Gebührentabelle wird bei der Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer gestellt. Andere Gebührentabellen dürfen nicht verwendet werden.

Nicht zugelassen sind:

  • Bemerkungen, Schemata, Erläuterungen
  • Register/Reiter, die Wortvermerke tragen, die nicht Gesetzesbezeichnungen sind, wie z.B. „Verjährung“ oder „Berufung“ – auch Überschriften von einzelnen Vorschriften sind nicht erlaubt!
  • Farbliche Markierungen, die ein Schemata erkennen lassen /z.B. rot für Zulässigkeit und blau für Begründetheit, gelb für Anspruchsgrundlagen)
  • Gebührentabellen mit Erläuterungen (z.B. Berechnung der Mittegebühr etc.) wie z.B. Schwarzwälder Gebührentabelle, Schmeckenbecher, Kostentafeln, Höver Gebührentabellen
  • Textausgaben mit Erläuterungen (z.B. DAV Textausgabe RVG)

Anmeldeschluss für die Fortbildungsprüfung ist:

Montag, der 31.12.2012 (Ausschlussfrist).

Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 8 und 9 der Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung können Sie bei der Rechtsanwaltskammer telefonisch anfordern.

Für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von € 250,– zu entrichten.

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt je nach Zuständigkeit über die Rechtsanwaltskammer München  bzw. Rechtsanwaltskammer Nürnberg.

Zuständig für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München ist: Frau Bunte, Tel. 089/532944-34, Fax: 089/532944-53. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie über die Homepage der Rechtsanwaltskammer München  unter: www.rak-muenchen.de.

Zuständig für die Bezirke der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg ist: Frau Hirschmann, Tel. 0911/92633-30. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie über die Homepage der Rechtsanwaltskammer Nürnberg unter: www.rak-nbg.de/de/service/mitarbeiter.