Seit 01.05.2011 behandeln die Familienrichter des Amtsgerichts Bamberg die Verfahren in Kindschaftssachen in der Regel nach den Grundsätzen, die in einem gesonderten Hinweisblatt niedergelegt sind. Die Hinweise wurden in Zusammenarbeit mit Vertretern der Jugendämter der Stadt und des Landkreises Bamberg, der Anwaltschaft und der Erziehungsberatungsstelle der Caritas entwickelt. Sie finden die Hinweise auf der Homepage des Amtsgerichts Bamberg unter „Verfahren – Familienverfahren„.