Mit Urteil vom 28.10.2009 hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof die von den Medienaufsichtsbehörden der Länder gemeinsam erlassenen Vorschriften über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele im Privatrundfunk zum Teil für unwirksam erklärt. Die Pressemitteilung zu dem Urteil, BearbeitenAz. 7 N 09.1377, finden Sie hier.