BayVGH, Aus für „Dönerverbot“

Die von der Stadt Augsburg erlassene Sperrzeitverordnung ist nach einer Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs zum Teil rechtswidrig. Die Pressemitteilung zu dem Urteil vom 25.01.2001, Az. 22 N 09.1193, finden Sie hier.