Einrichtung einer Schlichtungsstelle

minlogo ibrak[BRAK] Am 01.09.2009 ist die gesetzliche Neuregelung zur Errichtung einer unabhängigen Schlichtungsstelle bei der BRAK zur Vermittlung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 15.000 Euro zwischen Rechtsanwälten und Mandanten in Kraft getreten. Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (BGBl. I 2009, S. 2449 ff.) sieht dies vor. Die Schlichtungsstelle wird voraussichtlich nicht vor Anfang 2010 ihre Arbeit aufnehmen. Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Presseerklärung-Nr. 12/2009 v. 25.08.2009.