§ 16a BORA in Kraft

minlogo ibrak[BRAK] Der neu in die Berufsordnung eingefügte § 16a BORA ist am 01.09.2009 in Kraft getreten. Diese berufsrechtliche Regelung zum Verhalten von Rechtsanwälten bei der Bewilligung von Beratungshilfe wurde bei der 2. Sitzung der 4. Satzungsversammlung am 14.11.2008 in Berlin beschlossen und in den BRAK-Mitteilungen 3/2009, 120 amtlich bekannt gemacht.