[BRAK] Das Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung, das den Zugang zum Anwaltsnotariat neu regelt, ist am 08.04.2009 im BGBl. 2009 I, S. 696ff. verkündet worden. Nach Art. 2 tritt es am Tag nach der Verkündung in Kraft. Eine Ausnahme gilt für Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes, der die Änderung des § 6 Abs. 2 bis 4 BNotO, also die Eignung für das Amt des Notars, vorsieht. Diese Neuregelung tritt am ersten Tag des 25. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats, somit am 01.05.2011, in Kraft.