[BRAK] Der Bundesrat hat am 03.04.2009 dem Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Pendlerpauschale (BT-Drucks. 16/12099) zugestimmt (BR-Drucks. 243/09 (Beschluss)). Lesen Sie hierzu auch die Erläuterungen zum TOP 2 der 857. BR- Sitzung. Zuvor hatte der Bundestag den Gesetzentwurf am 19.03.2009 angenommen (BR-Drucks. 243/09). Durch den Gesetzesentwurf soll das Urteil des BVerfG v. 09.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) durch eine rückwirkend ab 2007 geltende gesetzliche Regelung ersetzt werden. Bis 2006 hatte die sog. Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 € je Entfernungskilometer betragen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das BVerfG verworfen.