[BRAK] Mit Urteil vom 08.10.2008 (VIII R 53/07) hat der BFH entschieden, dass in Fällen, in denen ein selbstständig tätiger und ein angestellter Berufsträger jeweils einzelne Mandate eigenverantwortlich betreuen, trotz der gleichartigen Tätigkeit eine – gegebenenfalls im Schätzungswege vorzunehmende – Aufteilung der Einkünfte nicht ausgeschlossen ist. Dies hat zur Folge, dass die vom Inhaber selbst betreuten Mandate der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen sind und nur die von dem Angestellten betreuten Mandate zu gewerblichen Einkünften führen.
Diese Entscheidung wird in Heft 1/2009 der BRAK-Mitteilungen mit einer ausführlichen Anmerkung von RA Dr. Clausen veröffentlicht werden.