Gesetzentwurf zur Regelung von Bürgerportalen

BRAK Logo[BRAK]   Die Bundesregierung hat am 04.02.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Per „De-Mail“ sollen in Deutschland ab 2010 Nachrichten und Dokumente rechtssicher, zuverlässig und geschützt vor Spam über das Internet versendet werden können. Mit dem Bürgerportalgesetz werden Anforderungen an die Ausgestaltung der De-Mail, an deren Betrieb definiert und das Akkreditierungsverfahren geregelt. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Behörden und sonstige Institutionen sollen dann bei einem akkreditierten Anbieter ihrer Wahl ein De-Mail-Postfach eröffnen können. Zum Gesetzentwurf wurde vom 20. November bis zum 12. Dezember 2008 eine Online-Konsultation durchgeführt, die u. a. die Möglichkeit zur direkten Kommentierung des Gesetzentwurfes enthielt. Die eingegangenen Kommentare und Beiträge wurden in der dem Kabinett vorgelegten Fassung des Gesetzes berücksichtigt. Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des BMI v. 04.02.2009. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.buergerportale.de