[BRAK] Ein weiterer Schritt wurde im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) getan. Seit dem 01.12.2008 besteht in Baden-Württemberg die Möglichkeit, den Rechtsverkehr in sämtlichen Zivilverfahren – neben dem Landgericht Mannheim – auch an den Landgerichten Freiburg und Stuttgart ausschließlich elektronisch abzuwickeln. Die gilt auch für Verfahren vor der Kammer für Handelssachen. Über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP – www.egvp.de) kann elektronische Post verschickt und empfangen werden. Voraussetzung hierfür ist der Einsatz einer Signaturkarte. Lesen Sie die Pressemitteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg v. 04.12.2008.