Bundeseinheitlicher Anwaltsausweis

Alle Inhaber eines bundeseinheitlichen Anwaltsausweises, der zum 31.12.2008 abläuft, werden in den nächsten Tagen einen Folgeausweis erhalten. Es wird darum gebeten, das dem Übermittlungsschreiben beiliegende Empfangsbekenntnis sowie den alten Anwaltsausweis umgehend an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer zurückzusenden.