Ausbildungsbonus

BRAK Logo[BRAK] Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Dritten Sozialgesetzbuches Gesetz zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen (BGBl. I 2008, 1728ff.) ist am 30.08.2008 in Kraft getreten. Damit ist eine gesetzliche Regelung zur Förderung von Jugendlichen mit nicht ausreichender schulischer Bildung bzw. von lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Jugendlichen geschaffen worden. Geregelt ist, wer unter welchen Voraussetzungen eine Förderung (Ausbildungsbonus) in Anspruch nehmen kann. Lesen Sie auch die Presseerklärung v. 29.08.2008 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie das BMAS-Informationsblatt. Auf der Internetseite des Bundesverbandes der Freien Berufe finden Sie eine Zusammenstellung häufiger Fragen nebst Antworten zum Ausbildungsbonus.