Archiv für den Monat: Januar 2008

Evaluation der Reform der Juristenausbildung

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz bittet Arbeitgeber von Absolventen der juristischen Ausbildung darum, sich an der gegenwärtig durchgeführten Umfrage zu beteiligen, mit der im Auftrag der Justizministerkonferenz die Reform der Juristenausbildung aus dem Jahr 2002 evaluiert werden soll.

Der Fragebogen ist über die folgende Seite abrufbar: www.justiz.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/evaluation.

Bislang haben sich nur wenige Arbeitgeber an der Umfrage beteiligt. Da dies auch damit zusammenhängen dürfte, dass die meisten juristischen Berufsanfänger bislang noch nach dem früheren System ausgebildet worden waren, zwischenzeitlich aber zunehmend Absolventen der reformierten Ausbildung in der Praxis tätig sind, erhofft sich das Bayerische Staatsministerium der Justiz nun größere Resonanz. Bitte machen Sie mit!

Dissertation zur freiwilligen Streitschlichtung vor Gütestellen

Frau Anne Berger bittet im Rahmen Ihrer Dissertation die Kollegen um Mithilfe. Sie ist Doktorandin an der Ludwig-Maximilians-Universität München, promoviert am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Horst Eidenmüller, LL.M, mit einer Arbeit zum Thema „Die freiwillige Streitschlichtung vor Gütestellen“. In ihrer Dissertation möchte sie neben den theoretischen Fragestellen auch die praktische Relevanz der freiwilligen Streitschlichtung von Gütestellen aufzeigen und bittet um Mithilfe. Den Fragebogen von Frau Bercher finden Sie hier.

Bayreuther Vorträge zum Recht der Nachhaltigen Entwicklung Sommersemester 2008

Die Forschungsstelle für das Recht der Nachhaltigen Entwicklung der Universität Bayreuth bietet das nachfolgende Programm im Sommersemester 2008:

Dienstag, 29.04.2008 (S 40):
Dr. Günter Krings, MdB (Berlin): „Das Nachhaltigkeitsprinzip in der Arbeit des Deutschen Bundestages“

Mittwoch, 21.05.2008 (S 40):
Prof. Dr. Hans-Joachim Koch (Hamburg): „Anforderungen an die Kodifikation des Naturschutzrechts im Umweltgesetzbuch“

Donnerstag, 19.06.2008 (H 22):
Prof. Dr. Andreas Troge (Präsident des Umweltbundesamtes Berlin): „Aktuelle Fragen der Umweltpolitik“

Donnerstag, 10.07.2008 (Audimax):
Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier (Präsident des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe): „Soziale Nachhaltigkeit nach dem Grundgesetz

Hinweis: Die o.g. Veranstaltungsorte (S 40/ H 22) befinden sich im Gebäude der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth. Das Audimax ist ein seperates Gebäude. Veranstaltungsbeginn ist stets um 18.15 Uhr. Ein Lageplan der Universität Bayreuth finden Sie hier.

Änderung des SGG und des ArbGG

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner 840. Sitzung am 20.12.2007 eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BR-Drs. 820/07) beschlossen (BR-Drs. 820/07 (Beschluss)). Damit folgt der Bundesrat den Empfehlungen des federführenden Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik und des Rechtsausschusses (BR-Drs. 820/1/07). Der Bundesrat hält das Gesetz für zustimmungsbedürftig. Eine gute Zusammenfassung zu dem Gesetzesvorhaben finden Sie in den Erläuterung zum TOP 19. Durch die Neuregelung soll die Sozialgerichtsbarkeit entlastet werden und zugleich das sozialgerichtliche Verfahren gestrafft werden. Das arbeitsgerichtliche Verfahren soll einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestaltet werden.

RDG verkündet

BRAK Logo[BRAK] Am 17.12.2007 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (RDG) v. 12.12.2007 im BGBl. I 2007, 2840 ff. veröffentlicht. Das RDG tritt am ersten Tag des siebten auf die Verkündung folgenden Monats, also am 01.07.2008 in Kraft (ebenso die Aufhebung von § 52 BRAO). Die Änderungen der BRAO im Übrigen sind am 18.12.2007 in Kraft getreten.

Neuregelung des Erfolgshonorars

BRAK Logo[BRAK] Am 19.12.2007 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren beschlossen. Der Regierungsentwurf ähnelt in den wesentlichen Punkten dem Referentenentwurf, zum Teil wird jedoch auch die BRAK-Stellungnahme-Nr. 45/2007 berücksichtigt. § 4a RVG-E regelt wie im Referentenentwurf das Erfolgshonorar. Hier wurden gegenüber dem Referentenentwurf im Wesentlichen redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die Anregungen der BRAK für eine klarere, eindeutigere Formulierung wurden nicht berücksichtigt. In § 3a Abs. 1 RVG-E wurde – wie von der BRAK vorgeschlagen – klargestellt, dass die Vergütungsvereinbarung wie im geltenden Recht nicht in der Vollmacht enthalten sein darf. § 3a Abs. 3 RVG-E ist sowohl gegenüber dem geltenden Recht als auch gegenüber dem Referentenentwurf neu gefasst. Er soll vorsehen, dass eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine Vergütung erhalten soll, nichtig ist. Bisher handelte es sich bei der Forderung aus der Vergütungsvereinbarung um eine nicht einklagbare Naturalobligation. In § 4 Abs. 1 RVG-E wurde der Anregung der BRAK gefolgt, dass ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts auch bei einer Vergütungsvereinbarung in außergerichtlichen Angelegenheiten stehen muss.

4. Soldan Kanzlei-Gründerpreis

Unter dem Motto „Durchstarten und gewinnen!“ verleihen der Deutsche Anwaltverein/Forum Junge Anwaltschaft, die Bundesrechtsanwaltskammer, die Frankfurter Allgemeine Zeitung und Soldan zum vierten Mal den Soldan Kanzlei-Gründerpreis.

Im Jahre 2001 wurde dieser Preis erstmalig vergeben. Auch in diesem Jahr werden wieder die Kanzleien, die die Jury mit dem erfolgreichsten Gründungskonzept überzeugen, ausgezeichnet. Teilnehmen können alle Anwälte, die in den Jahren 2004 bis 2006 allein oder gemeinschaftlich eine Kanzlei gegründet haben.

Die Ausschreibungsunterlagen können angefordert werden unter 02 01/86 12-390 oder auf Soldan.de.