[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 18.07.2007 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht beschlossen. Lesen Sie wegen der Einzelheiten auch die BMJ-Presseerklärung v. 18.07.2007.