[BRAK] Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 20/2007 zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat – BT-Drucks. 16/4972) geäußert. Darin begrüßt sie grundsätzlich die Überlegungen zur Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat. Ohne eine grundlegende Reform des Auswahlverfahrens lassen sich weder die verfassungsrechtlichen Vorgaben einhalten noch kann das Prinzip der Bestenauslese verwirklicht werden. Angesichts der Festlegungen in der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH sieht die BRAK auch keine Möglichkeit, auf das im Entwurf vorgeschlagene Prüfungsverfahren zu verzichten. Dennoch weist die BRAK auf einige Kritikpunkte hin.