Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwälte

BRAK Logo[BRAK] Das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft ist im BGBl. I 2007, 358 ff. vom 30.03.2007 verkündet worden. Es tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, d.h. zum 01.06.2007. Durch die Neuregelung entfällt für Anwälte das Verbot zur Errichtung von Zweigstellen. Außerdem können Rechtsanwälte zukünftig bereits ab dem ersten Tag der Zulassung vor den OLG auftreten. Bisher galt hier eine fünfjährige Wartefrist.