Umwandlungsgesetz

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat beschloss am 09.03.2007 zum Entwurf eines Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes, – entgegen der Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse (BR-Drs. 95/1/07) – keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (BR-Drs. 95/07 (Beschluss)) zu stellen. Auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 95/2/07) fasste der Bundesrat außerdem eine Entschließung, mit der die Festlegung einer Sollfrist für die gerichtliche Entscheidung im Freigabeverfahren nach § 16 Abs. 3 UmwG kritisiert wird. Der Bundestag hatte zuvor aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/4193) den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/2919) beschlossen (BR-Drs. 95/07).