Reform des Versicherungsvertragsrechts

Der Bundestag hat am 01.02.2007 in erster Lesung über den Regierungsentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (BT-Drs. 16/3945) beraten. Der Gesetzentwurf wurde an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Rechtsausschuss die Federführung inne hat (vgl. Plenarprotokoll 16/79 v. 01.02.2007, S. 7873). Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 01.02.2007.