Bundeseinheitliches Fortbildungszertifikat

BRAK Logo[BRAK] Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet Rechtsanwälten die Möglichkeit, mit einer Bestätigung ihrer Fortbildungsmaßnahmen zu werben. Für den Nachweis regelmäßiger Fortbildung über den Zeitraum von drei Jahren kann das Fortbildungszertifikat „Qualität durch Fortbildung“ erworben werden. Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung (Antragsformular) des Zertifikats finden Sie im „Merkblatt“ und den „FAQs„. Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Presseerklärung Nr. 34 v. 27.12.2006.