Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz

BRAK Logo[BRAK] Der Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendung für die Prozesskostenhilfe -Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz – PKH-BegrenzG (BT-Drs. 16/1994) hat zum Ziel, den Gerichten wirksamere Mittel gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von PKH an die Hand zu geben. Dies begrüßt die BRAK (BRAK-Stellungnahme-Nr. 27/2006). Einzelne der geplanten Maßnahmen beurteilt die BRAK jedoch kritisch. So erscheint es u.a. fraglich, ob die vom Gesetz vorgesehenen Änderungen tatsächlich die erhofften Einsparungen bewirken können.