PKH – Begrenzungsgesetz

BRAK Logo[BRAK] Mit dem Entwurf eines Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetzes – PKHBegrenzG (BT-Drs. 16/1994 v. 28.06.2006) will der Bundesrat Aufwendungen für die PKH schnell und dauerhaft begrenzen, da die Länderhaushalte diese nicht länger bewältigen könnten. Die Leistungen der PKH sollen begrenzt werden, indem erstens die Eigenbeteiligung erhöht werden soll und zweitens diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das Existenzminimum hinausgehe, PKH künftig nur noch als Darlehen erhalten sollten. Zudem soll durch die Korrektur der Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH der missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegengewirkt werden. In der Stellungnahme der Bundesregierung (Anlage 2 in BT-Drs. 16/1994, S. 79ff.) sieht diese verfassungsrechtliche Vorgaben an zahlreichen Stellen des Entwurfs nicht hinreichend gewahrt.