Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:
BayVGH: Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für Geschäftsflieger ist rechtmäßig
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BayVGH: Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für Geschäftsflieger ist rechtmäßig
Das Institut für freie Berufe führt am Donnerstag, den 18.10.2012 in Bayreuth einen Beratungstag mit dem Thema „Erfolgreich gründen in Freien Berufen“ durch. Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung und das Programm. Nähere Informatonen über das Institut für Freie Berufe finden Sie im Internet unter www.ifb-gruendung.de.
Auch in diesem Jahr bittet die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte um Ihre Hilfe. Den Weihnachtsspendenaufruf 2012 lesen Sie bitte hier.
Das Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis veranstaltet folgende Seminare ab Oktober 2012:
Praktikerworkshop: Ärzteberatung 2012
am Freitag, 26.10.2012, 9.30 – 16.00 Uhr, Erlangen, Schillerstr. 1
Aktuelle Fragen im Straf- und Strafprozessrecht
am 16.11.2012, 13.00 – 18.30 Uhr, Erlangen, Schillerstr. 1
Anmeldeformulare unter http://www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltungen_praktiker/ oder über die Kontaktstelle wtt/CWW
Henkestr.. 91, 91052 Erlangen, Tel. (09131) 85-25866, Fax (09131) 85-25869, E-Mail: cww@zuv.uni-erlangen.de
Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt vor einer Betrugsmasche mit gefälschten Schecks zu Lasten von Rechtsanwälten. Das Schreiben der BRAK vom 13.08.2012 finden Sie hier.
Aufgrund einer ungewöhnlich großen Nachfrage war das für den 20.09.2012 angebotene Seminar zur Zwangsvollstreckung innerhalb von 2 Tagen ausgebucht. Wiederholungstermine konnten nunmehr für Mittwoch, den 10. Oktober und Donnerstag den 11. Oktober 2012 (Beginn: 9:00 Uhr c.t.; Ende voraussichtlich 16:00 Uhr) gefunden werden.
Falls Sie für den ersten Termin sich bereits angemeldet und keine Absage erhalten haben aber den Termin tauschen möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Geschäftsstelle (Frau Häder 0951/98620-33).
Das Seminar vermittelt den Teilnehmern die gesetzlichen Änderungen, die vor allem das 8. Buch der ZPO betreffen und überwiegend zum 01.01.2013 in Kraft treten. Es wird in Stichpunkten folgenden Inhalt haben:
– Konkretisierung der Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
– Gütliche Erledigung in jeder Lage des Verfahrens
– Vermögensauskunft ohne Pfändungsversuch
– Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
– erneute Vermögensauskunft binnen 2 Jahren
– Aufenthaltsermittlung auf konkreten Gläubigerantrag
– Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers bei Drittstellen
– verkürzte Haftvollstreckung binnen 2 Jahren
– Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses –zentrales Schuldner- verzeichnis-
– Zentrales Vollstreckungsgericht in den Ländern
– Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
– Führen und Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
– Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnisses; Interneteinsicht
– Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostenrecht
– Übergangsrechtliche Regelungen
Referent ist Dipl. Rpfl. (FH) Uwe Wasserl, Pegnitz. Er ist seit vielen Jahren als hauptamtlicher Dozent an der Bayerischen Justizschule Pegnitz in der Gerichtsvollzieherausbildung tätig.
Die Veranstaltung findet im Bistumshaus St. Otto des Erzbistums Bamberg, Heinrichsdamm 32 in 96047 Bamberg statt; Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe am „P+R Heinrichsdamm“ (Anfahrtsskizze z.B. unter www.maps.google.de).
Für den Fall, dass Sie sich für den 2. oder 3. Termin noch anmelden wollen, verwenden Sie bitte das Rückfaxformular.
Da die Teilnehmerzahl für die Veranstaltung beschränkt ist, werden die Anmeldungen in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei der Rechtsanwaltskammer berücksichtigt. Anmeldeschluss ist der 04.10.2012. Sollte Ihre Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, werden Sie von der Kammer gesondert benachrichtigt. Für den Fall der Überbuchung des Seminars behält sich die Rechtsanwaltskammer vor, diejenigen Anmeldungen bevorzugt zu berücksichtigen, für die der Tagungsbeitrag schon ausgeglichen worden ist. Den Tagungsbeitrag von 50,00 € überweisen Sie bitte unter namentlicher Benennung des Teilnehmers und der jeweiligen Veranstaltung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank, Kto.-Nr. 3709 728 (BLZ 770 200 70). Ein Rücktritt und dementsprechend eine Rückzahlung des Kostenbeitrages ist nach Ablauf der oben angegebenen Anmeldungsfrist nicht mehr möglich.
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu den Themen:
Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250), gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine für den schriftlichen Prüfungsteil (§ 14 Abs. 2 PO) wie folgt bekannt:
Termine der schriftlichen Prüfung:
Dienstag, 26.02.2013 (1. Prüfungstag)
Mittwoch, 27.02.2013 (2. Prüfungstag)
Donnerstag, 28.02.2013 (3. Prüfungstag)
Termin der mündliche Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 PO):
Mittwoch, 17.04.2012
Donnerstag, 18.04.2013
Termine für die mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):
Mittwoch, 24.04.2013
Donnerstag, 25.04.2013
Freitag, 26.04.2013
Bei der Fortbildungsprüfung sind folgende Arbeits- und Hilfsmittel zulässig:
oder
oder
oder
Für das Prüfungsfach „Büroorganisation und -verwaltung“, Teil Steuerrecht, gilt der
Rechtsstand zum 31.12.2012.
Für das Prüfungsfach „Zwangsvollstreckung“ gilt für die schriftliche Prüfung der Rechtsstand zum 31.12.2012.
Eine unkommentierte Gebührentabelle wird bei der Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer gestellt. Andere Gebührentabellen dürfen nicht verwendet werden.
Nicht zugelassen sind:
Anmeldeschluss für die Fortbildungsprüfung ist:
Montag, der 31.12.2012 (Ausschlussfrist).
Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 8 und 9 der Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung können Sie bei der Rechtsanwaltskammer telefonisch anfordern.
Für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von € 250,– zu entrichten.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt je nach Zuständigkeit über die Rechtsanwaltskammer München bzw. Rechtsanwaltskammer Nürnberg.
Zuständig für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München ist: Frau Bunte, Tel. 089/532944-34, Fax: 089/532944-53. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie über die Homepage der Rechtsanwaltskammer München unter: www.rak-muenchen.de.
Zuständig für die Bezirke der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg ist: Frau Hirschmann, Tel. 0911/92633-30. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie über die Homepage der Rechtsanwaltskammer Nürnberg unter: www.rak-nbg.de/de/service/mitarbeiter.
Die ihk-lernen.gmbh veranstaltet ein Seminar zum Thema „Fit am Telefon für Azubis“. Dieses Seminar findet am 13. oder 14. September 2012 in Bamberg statt. Nähere Informationen entnehmen Sie der Ausschreibung und dem Anmeldeformular.
Mit dem Start als Freiberufler kommt einiges auf Sie zu:
Neben den Fragen nach Markt und Nachfrage müssen Sie sich auch mit den Formalitäten einer Existenzgründung auseinander setzen. Gerade für die Freien Berufe gibt es einige Besonderheiten, die es im Vorfeld einer Gründung zu beachten gilt. Im Rahmen dieser speziell auf Ihre Bedürfnisse und Fragestellungen abgestimmten Seminarreihe erfahren Sie, ob es sich bei der geplanten Tätigkeit um einen Freien Beruf oder ein Gewerbe handelt und Sie erhalten Informationen zu den Themen Steuerrecht und Rechtsformen – genau auf Ihre Situation abgestimmt.
Selbstverständlich haben Sie im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe auch die Möglichkeit, mit den Referenten Ihre persönlichen Fragen zu klären. Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, sich mit anderen Gründern auszutauschen und Ihr Beziehungsnetzwerk auf- bzw. auszubauen.
Seminar 1, Donnerstag 20.09.2012
Referent: Sabrina Kumar
Kurs Nr. 70212
Dauer: 18:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr
Existenzgründung in Freien Berufen – Welche Schritte kommen auf mich zu?
Ob Ingenieur, Heilpraktiker, Berater, IT-Experte oder Journalist – die Liste der freiberuflichen Tätigkeitsfelder ist lang. Ob ein Existenzgründer letztendlich zu den Freien Berufen gehört, ist ganz entscheidend für seine unternehmerische Planung.
Themen:
• Gehöre ich zu den Freien Berufen?
• Wie gründe ich richtig? – Information über die Gründungsformalitäten
• Werde ich gefördert? – Fördermittel, Gründercoaching und Gründungszuschuss
Seminar 2, Donnerstag 27.09.2012
Referent: Irene Hohlheimer
Kurs Nr. 70214
Dauer: 18:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr
Der Businessplan für Freiberufler – Schwerpunkt Marketing
Themen:
• Businessplan: Was ist das?
• Marktanalyse: Wie lerne ich meine Wettbewerber und den Markt kennen?
• Wer sind meine Zielgruppen?
• Wie stelle ich einen Finanzplan auf?
Seminar 3, Donnerstag 04.10.2012
Referent: Jürgen Belian
Kurs Nr. 70216
Dauer: 18:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr
Rechtliche Aspekte der Existenzgründung – Kompakte Informationen zu den rechtlichen
Grundlagen
Themen:
• Wofür hafte ich als Freiberufler?
• Was ist die richtige Rechtsform für mein Unternehmen?
• Impressum: Die rechtlich korrekte Homepage
• Wie darf ich mein Unternehmen nennen?
• Scheinselbstständigkeit
Seminar 4, Donnerstag 11.10.2012
Referent: Jürgen Belian
Kurs Nr. 70218
Dauer: 18:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr
Steuerliche Grundlagen für Freiberufler – Basiswissen für die Selbstständigkeit
Themen:
• Welche Steuern kommen auf mich zu?
• Was kann ich „absetzen“?
• Gewinnermittlung: Was ist eine Einnahmen-Überschussrechnung?
• Wann bin ich Kleinunternehmer?
• Umsatzsteuer: Besonderheiten für Freiberufler
• Steuerliche Aspekte der Rechtsformwahl
Veranstaltungsort Bildungszentrum Nürnberg
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Anmeldung Telefonisch unter 0911-23 565-25 oder www.ifb-gruendung.de sowie unter www.bz.nuernberg.de unter der jeweiligen Kursnummer.
Teilnahmeentgelt 12 Euro je Seminar
Das Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB) veranstaltet zusammen mit dem Landratsamt Lichtenfels am Mittwoch, 19. September 2012, einen Beratungstag speziell für Existenzgründer in Freien Berufen. Interessierte erhalten Informationen über die Besonderheiten der Existenzgründung in Freien Berufen, über Finanzierungsmöglichkeiten und öffentliche Fördermittel sowie über rechtliche und steuerrechtliche Aspekte. Es ist reichlich Gelegenheit, die Experten zu befragen. Die Veranstaltung dauert von 9.00 – 16.00 Uhr und findet in den Räumen des Landratsamtes Lichtenfels, Kronacher Str. 28-30, 96215 Lichtenfels statt. Der Beratungstag wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Techologie finanziell gefördert.
Die Teilnahmegebühr liegt bei 25,00 €. Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Voranmeldung unter Tel.: 0911/23565-28 oder unter www.ibf-gruendung.de
Anmeldeschluss: 17.09.2012
Der Präsident der UIA sowie der Präsident des UIA Jahreskongresses 2012 laden ein zum 56. Jahreskongress der Union Internationale des Avocats (UIA). Dieser findet vom 31.10. bis 04.11.2012 in Dresden statt. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Einladungsschreiben und der Homepage.
Der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs teilt mit, dass künftig bei allen bayerischen Verwaltungsgerichten und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stichprobenartige Personenkontrollen durchgeführt werden. Dabei werden Metalldetektoren und Handsonden eingesetzt sowie teilweise Taschenkontrollen durchgeführt. Ziel ist es zu verhindern, dass Waffen und andere gefährliche Gegenstände in das Gerichtsgebäude und insbesondere in die Sitzungssäle eingeschleust werden. Um Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten einen raschen und möglichst ungehinderten Zutritt zu den Gerichten zu gewährleisten, wird darum gebeten, künftig möglichst einen Rechtsanwaltsausweis bereitzuhalten. Antragsformulare dafür erhalten Sie in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg.
Das Institut für Freie Berufe bietet in Kooperation mit dem Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg eine vierteilige Seminarreihe an, in denen Existenzgründer praxisnahme Informationen erhalten.
Die einzelnen Veranstaltungen im Bildungszentrum (BZ) am Gewerbemuseumsplatz 2 in Nürnberg können unabhängig voneinander besucht werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung und dem Programm.
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu den Themen:
Würzburger Protestveranstaltung: Hungerstreik mit zugenähtem Mund zulässig
Gebührensatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) für Gaststudierende ist unwirksam
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Geschäftsführergehalt der Klinikum Bayreuth GmbH muss der Presse nicht offenbart werden
Iranische Asylbewerber und Stadt Würzburg einigen sich vor dem BayVGH
Das Graduiertenkolleg für „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“ der Universität Bayreuth veranstaltet im Sommersemester eine Ringvorlesung „Geistiges Eigentum und Verbraucherschutz“, zu dem alle Interessierten eingeladen sind.
Zu dieser Ringvorlesung konnten einige namhafte in- und ausländische Referenten gewonnen werden. Die Themen betreffen weniger Detailfragen des geistigen Eigentums, als das Verhältnis zum allgemeinen Zivil- und Wettbewerbsrecht und Fragen von allgemeinem rechtspolitischem Interesse.
Die Details zu dieser Veranstaltung finden Sie hier.
Die außergerichtliche Streitbeilegung ist ein kostengünstiger und effizienter Weg zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten, der gleichzeitig zur Entlastung der Justiz beiträgt. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat daher in der Vergangenheit bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die außergerichtliche Streitbeilegung in ihrer Verbreitung und Akzeptanz zu fördern.
Zum 1. April 2012 wird sich der Freistaat Bayern zudem auch an der Online-Schlichtungsstelle beteiligen, die vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. seit 2009 betrieben wird. Damit wird für bayerische Verbraucher die Möglichkeit geschaffen, Streitfälle aus Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr außergerichtlich in einem für die Beteiligten kostenfreien, internetgestützten Verfahren klären zu lassen. Von diesem Angebot profitieren auch die Unternehmen, da sie durch das Schlichtungsverfahren die Chance gewinnen, eine gerichtliche Klage ihres Kunden abzuwenden.
Bislang bestand die Möglichkeit einer Online-Schlichtung nur für Verbraucherstreitigkeiten mit Bezug zu den Ländern Baden-Württemberg oder Hessen. Zugleich mit dem Beitritt Bayerns wird sich auch der Gütesiegelanbieter Trusted Shops an der Online-Schlichtung beteiligen.
Das Ministerium will seine Beteiligung auch dazu nutzen, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Rechtsakte zur alternativen Streitbeilegung (KOM (2011) 793 und KOM (2011) 794) hinsichtlich ihrer praktischen Eignung zu erproben und die nationale Umsetzung vorzubereiten.
Das neugeschaffene Angebot der Schlichtung ist unter der Internet-Adresse www.online.schlichter.de zu erreichen. Der Erfolg der Schlichtung hängt nicht zuletzt davon ab, dass auch im Rahmen der anwaltlichen Beratungstätigkeit die Möglichkeit alternativer Streitbeilegungsverfahren verstärkt wahrgenommen wird und die Mandanten hierüber informiert werden; deshalb die Bitte: nutzen Sie das Angebot und berichten Sie auch über Ihre Erfahrungen.
Hier finden Sie die Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis der Universität Erlangen ab März 2012.
Das Institut für Freie Berufe and der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg bietet eine Seminarreihe an, in der Existenzgründer praxisnahe Informationen erhalten. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
Die Forschungsstelle für Verbraucherrecht der Universität Bayreuth veranstaltet ein Symposium zum Thema „Umsetzung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher“. Dieses findet statt am 31.05.2012 im Gebäude der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Hörsaal H 24), Universität Bayreuth, Universitätsstr. 30, 95447 Bayreuth. Den Flyer zu dieser Veranstaltung finden Sie hier.
Nach erfolgreichem Start im letzten Jahr veranstaltet JURISPRUDENTIA auch in diesem Jahr in Würzburg einen Rechtsfachwirt-Lehrgang zur Vorbereitung auf die Kammerprüfung „Geprüfter Rechtsfachwirt“. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
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Kapelle darf wegen geplanter Verlegung der Autobahn A 8 nicht gebaut werden
Iranisches Zeltlager in Würzburg bleibt verboten
Kundgebung iranischer Asylbewerber in Würzburg – Aufstellung eines großen Zeltes bleibt verboten
Die Prüfungsausschüsse I und II der Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg haben für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ auf vielfachen Wunsch von Prüfungsteilnehmern eine „unverbindliche Orientierungshilfe“ erstellt. Diese ist eine unverbindliche Empfehlung und erläutert die Prüfungsinhalte nach § 15 Prüfungsordnung. Die Orientierungshilfe finden Sie hier.