Archiv für den Autor: Redaktion RAK Bamberg

Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

Das Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis veranstaltet folgende Seminare ab Oktober 2012:

Praktikerworkshop: Ärzteberatung 2012

am Freitag, 26.10.2012, 9.30 – 16.00 Uhr, Erlangen, Schillerstr. 1

Aktuelle Fragen im Straf- und Strafprozessrecht

am 16.11.2012, 13.00 – 18.30 Uhr, Erlangen, Schillerstr. 1

Anmeldeformulare unter http://www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltungen_praktiker/ oder über die Kontaktstelle wtt/CWW

Henkestr.. 91, 91052 Erlangen, Tel. (09131) 85-25866, Fax (09131) 85-25869, E-Mail: cww@zuv.uni-erlangen.de

RAK-Seminar: Zwangsvollstreckung (Wiederholungstermine)

Aufgrund einer ungewöhnlich großen Nachfrage war das für den 20.09.2012 angebotene Seminar zur Zwangsvollstreckung innerhalb von 2 Tagen ausgebucht.  Wiederholungstermine konnten nunmehr für Mittwoch, den 10. Oktober und Donnerstag den 11. Oktober 2012 (Beginn: 9:00 Uhr c.t.; Ende voraussichtlich 16:00 Uhr) gefunden werden.

Falls Sie für den ersten Termin sich bereits angemeldet und keine Absage erhalten haben aber den Termin tauschen möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Geschäftsstelle (Frau Häder 0951/98620-33).

Das Seminar vermittelt den Teilnehmern die gesetzlichen Änderungen, die vor allem das 8. Buch der ZPO betreffen und überwiegend zum 01.01.2013 in Kraft treten. Es wird in Stichpunkten folgenden Inhalt haben:

–    Konkretisierung der Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

–     Gütliche Erledigung in jeder Lage des Verfahrens

–     Vermögensauskunft ohne Pfändungsversuch

–     Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

–     erneute Vermögensauskunft binnen 2 Jahren

–     Aufenthaltsermittlung auf konkreten Gläubigerantrag

–     Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers bei Drittstellen

–     verkürzte Haftvollstreckung binnen 2 Jahren

–    Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses –zentrales Schuldner-       verzeichnis-

–     Zentrales Vollstreckungsgericht in den Ländern

–     Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

–     Führen und Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

–     Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnisses; Interneteinsicht

–     Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostenrecht

–     Übergangsrechtliche Regelungen

Referent ist Dipl. Rpfl. (FH) Uwe Wasserl, Pegnitz. Er ist seit vielen Jahren als hauptamtlicher Dozent an der  Bayerischen Justizschule Pegnitz in der Gerichtsvollzieherausbildung tätig.

Die Veranstaltung findet im Bistumshaus St. Otto des Erzbistums Bamberg, Heinrichsdamm 32 in 96047 Bamberg statt; Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe am „P+R Heinrichsdamm“ (Anfahrtsskizze z.B. unter www.maps.google.de).

Für den Fall, dass Sie sich für den 2.  oder 3. Termin noch anmelden wollen, verwenden Sie bitte das Rückfaxformular.

Da die Teilnehmerzahl  für die Veranstaltung beschränkt ist, werden die Anmeldungen in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei der Rechtsanwaltskammer berücksichtigt. Anmeldeschluss ist der 04.10.2012. Sollte Ihre Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, werden Sie von der Kammer gesondert benachrichtigt. Für den Fall der Überbuchung des Seminars behält sich die Rechtsanwaltskammer vor, diejenigen Anmeldungen bevorzugt zu berücksichtigen, für die der Tagungsbeitrag schon ausgeglichen worden ist. Den Tagungsbeitrag von 50,00 € überweisen Sie bitte unter namentlicher Benennung des Teilnehmers und der jeweiligen Veranstaltung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank, Kto.-Nr. 3709 728 (BLZ 770 200 70). Ein Rücktritt und dementsprechend eine Rückzahlung des Kostenbeitrages ist nach Ablauf der oben angegebenen Anmeldungsfrist nicht mehr möglich.

Termine für die Durchführung der Fortbildungsprüfung geprüfter Rechtsfachwirt/geprüfte Rechtsfachwirtin

Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250), gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine für den schriftlichen Prüfungsteil (§ 14 Abs. 2 PO) wie folgt bekannt:

Termine der schriftlichen Prüfung:

Dienstag,      26.02.2013                      (1. Prüfungstag)

Mittwoch,      27.02.2013                       (2. Prüfungstag)

Donnerstag,   28.02.2013                      (3. Prüfungstag)

Termin der mündliche Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 PO):

Mittwoch,      17.04.2012

Donnerstag,   18.04.2013

Termine für die mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):

Mittwoch,      24.04.2013

Donnerstag,   25.04.2013

Freitag,         26.04.2013

Bei der Fortbildungsprüfung sind folgende Arbeits- und Hilfsmittel zulässig:

  • Textsammlung „Schönfelder, Deutsche Gesetze“ nebst Ergänzungsband auf neuestem Stand
  • Beck – Texte im dtv-Verlag, ArbR, Arbeitsgesetze
  • Beck – Texte im dtv-Verlag, SteuerG, Steuergesetze 1, SteuerG, Steuergesetze 2

oder

  • Beck – Texte im dtv, EST, Einkommensteuer, UST, Umsatzsteuerrecht, Lohnsteuerrecht

oder

  • Beck`sche Textausgabe, Steuergesetze I, Textsammlung, Steuerrichtlinie, Textsammlung

oder

  • NWB – Textausgabe, wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen, wichtige Steuerrichtlinien
  • Kalender 2012, 2013
  • nicht programmierbarer Taschenrechner (Solartaschenrechner sind ungeeignet)

Für das Prüfungsfach „Büroorganisation und -verwaltung“, Teil Steuerrecht, gilt der

Rechtsstand zum 31.12.2012.

Für das Prüfungsfach „Zwangsvollstreckung“ gilt für die schriftliche Prüfung der Rechtsstand zum 31.12.2012.

Eine unkommentierte Gebührentabelle wird bei der Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer gestellt. Andere Gebührentabellen dürfen nicht verwendet werden.

Nicht zugelassen sind:

  • Bemerkungen, Schemata, Erläuterungen
  • Register/Reiter, die Wortvermerke tragen, die nicht Gesetzesbezeichnungen sind, wie z.B. „Verjährung“ oder „Berufung“ – auch Überschriften von einzelnen Vorschriften sind nicht erlaubt!
  • Farbliche Markierungen, die ein Schemata erkennen lassen /z.B. rot für Zulässigkeit und blau für Begründetheit, gelb für Anspruchsgrundlagen)
  • Gebührentabellen mit Erläuterungen (z.B. Berechnung der Mittegebühr etc.) wie z.B. Schwarzwälder Gebührentabelle, Schmeckenbecher, Kostentafeln, Höver Gebührentabellen
  • Textausgaben mit Erläuterungen (z.B. DAV Textausgabe RVG)

Anmeldeschluss für die Fortbildungsprüfung ist:

Montag, der 31.12.2012 (Ausschlussfrist).

Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 8 und 9 der Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung können Sie bei der Rechtsanwaltskammer telefonisch anfordern.

Für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von € 250,– zu entrichten.

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt je nach Zuständigkeit über die Rechtsanwaltskammer München  bzw. Rechtsanwaltskammer Nürnberg.

Zuständig für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München ist: Frau Bunte, Tel. 089/532944-34, Fax: 089/532944-53. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie über die Homepage der Rechtsanwaltskammer München  unter: www.rak-muenchen.de.

Zuständig für die Bezirke der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg ist: Frau Hirschmann, Tel. 0911/92633-30. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie über die Homepage der Rechtsanwaltskammer Nürnberg unter: www.rak-nbg.de/de/service/mitarbeiter.

Seminarreihe des ifb: „Unternehmerschule Freier Beruf“

Mit dem Start als Freiberufler kommt einiges auf Sie zu:
Neben den Fragen nach Markt und Nachfrage müssen Sie sich auch mit den Formalitäten einer Existenzgründung auseinander setzen. Gerade für die Freien Berufe gibt es einige Besonderheiten, die es im Vorfeld einer Gründung zu beachten gilt. Im Rahmen dieser speziell auf Ihre Bedürfnisse und Fragestellungen abgestimmten Seminarreihe erfahren Sie, ob es sich bei der geplanten Tätigkeit um einen Freien Beruf oder ein Gewerbe handelt und Sie erhalten Informationen zu den Themen Steuerrecht und Rechtsformen – genau auf Ihre Situation abgestimmt.
Selbstverständlich haben Sie im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe auch die Möglichkeit, mit den Referenten Ihre persönlichen Fragen zu klären. Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, sich mit anderen Gründern auszutauschen und Ihr Beziehungsnetzwerk auf- bzw. auszubauen.

Seminar 1, Donnerstag 20.09.2012
Referent: Sabrina Kumar
Kurs Nr. 70212
Dauer: 18:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr
Existenzgründung in Freien Berufen – Welche Schritte kommen auf mich zu?
Ob Ingenieur, Heilpraktiker, Berater, IT-Experte oder Journalist – die Liste der freiberuflichen Tätigkeitsfelder ist lang. Ob ein Existenzgründer letztendlich zu den Freien Berufen gehört, ist ganz entscheidend für seine unternehmerische Planung.
Themen:
• Gehöre ich zu den Freien Berufen?
• Wie gründe ich richtig? – Information über die Gründungsformalitäten
• Werde ich gefördert? – Fördermittel, Gründercoaching und Gründungszuschuss

Seminar 2, Donnerstag 27.09.2012
Referent: Irene Hohlheimer
Kurs Nr. 70214
Dauer: 18:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr
Der Businessplan für Freiberufler – Schwerpunkt Marketing
Themen:
• Businessplan: Was ist das?
• Marktanalyse: Wie lerne ich meine Wettbewerber und den Markt kennen?
• Wer sind meine Zielgruppen?
• Wie stelle ich einen Finanzplan auf?

Seminar 3, Donnerstag 04.10.2012
Referent: Jürgen Belian
Kurs Nr. 70216
Dauer: 18:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr
Rechtliche Aspekte der Existenzgründung – Kompakte Informationen zu den rechtlichen
Grundlagen
Themen:
• Wofür hafte ich als Freiberufler?
• Was ist die richtige Rechtsform für mein Unternehmen?
• Impressum: Die rechtlich korrekte Homepage
• Wie darf ich mein Unternehmen nennen?
• Scheinselbstständigkeit

Seminar 4, Donnerstag 11.10.2012
Referent: Jürgen Belian
Kurs Nr. 70218
Dauer: 18:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr
Steuerliche Grundlagen für Freiberufler – Basiswissen für die Selbstständigkeit
Themen:
• Welche Steuern kommen auf mich zu?
• Was kann ich „absetzen“?
• Gewinnermittlung: Was ist eine Einnahmen-Überschussrechnung?
• Wann bin ich Kleinunternehmer?
• Umsatzsteuer: Besonderheiten für Freiberufler
• Steuerliche Aspekte der Rechtsformwahl

Veranstaltungsort Bildungszentrum Nürnberg
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg

Anmeldung Telefonisch unter 0911-23 565-25 oder www.ifb-gruendung.de sowie unter www.bz.nuernberg.de unter der jeweiligen Kursnummer.
Teilnahmeentgelt 12 Euro je Seminar

Beratungstag „Erfolgreich gründen in Freien Berufen“

Das Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB) veranstaltet zusammen mit dem Landratsamt Lichtenfels am Mittwoch, 19. September 2012, einen Beratungstag speziell für Existenzgründer in Freien Berufen. Interessierte erhalten Informationen über die Besonderheiten der Existenzgründung in Freien Berufen, über Finanzierungsmöglichkeiten und öffentliche Fördermittel sowie über rechtliche und steuerrechtliche Aspekte. Es ist reichlich Gelegenheit, die Experten zu befragen. Die Veranstaltung dauert von 9.00 – 16.00 Uhr und findet in den Räumen des Landratsamtes Lichtenfels, Kronacher Str. 28-30, 96215 Lichtenfels statt. Der Beratungstag wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Techologie finanziell gefördert.

Die Teilnahmegebühr liegt bei 25,00 €. Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Voranmeldung unter Tel.: 0911/23565-28 oder unter www.ibf-gruendung.de

Anmeldeschluss: 17.09.2012

Einführung von Personenkontrollen bei den Bayerischen Verwaltungsgerichten und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs teilt mit, dass künftig bei allen bayerischen Verwaltungsgerichten und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stichprobenartige Personenkontrollen durchgeführt werden. Dabei werden Metalldetektoren und Handsonden eingesetzt sowie teilweise Taschenkontrollen durchgeführt. Ziel ist es zu verhindern, dass Waffen und andere gefährliche Gegenstände in das Gerichtsgebäude und insbesondere in die Sitzungssäle eingeschleust werden. Um Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten einen raschen und möglichst ungehinderten Zutritt zu den Gerichten zu gewährleisten, wird darum gebeten, künftig möglichst einen Rechtsanwaltsausweis bereitzuhalten. Antragsformulare dafür erhalten Sie in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg.

Unternehmerschule Freier Beruf

Das Institut für Freie Berufe bietet in Kooperation mit dem Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg eine vierteilige Seminarreihe an, in denen Existenzgründer praxisnahme Informationen erhalten.

Die einzelnen Veranstaltungen im Bildungszentrum (BZ) am Gewerbemuseumsplatz 2 in Nürnberg können unabhängig voneinander besucht werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung und dem Programm.

Ringvorlesung „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“

Das Graduiertenkolleg für „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“ der Universität Bayreuth veranstaltet im Sommersemester eine Ringvorlesung „Geistiges Eigentum und Verbraucherschutz“, zu dem alle Interessierten eingeladen sind.

Zu dieser Ringvorlesung konnten einige namhafte in- und ausländische Referenten gewonnen werden. Die Themen betreffen  weniger Detailfragen des geistigen Eigentums, als das Verhältnis zum allgemeinen Zivil- und Wettbewerbsrecht und Fragen von allgemeinem rechtspolitischem Interesse.

Die Details zu dieser Veranstaltung finden Sie hier.

Erweiterung der Online-Schlichtung auf Bayern

Die außergerichtliche Streitbeilegung ist ein kostengünstiger und effizienter Weg zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten, der gleichzeitig zur Entlastung der Justiz beiträgt. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat daher in der Vergangenheit bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die außergerichtliche Streitbeilegung in ihrer Verbreitung und Akzeptanz zu fördern.

Zum 1. April 2012 wird sich der Freistaat Bayern zudem auch an der Online-Schlichtungsstelle beteiligen, die vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. seit 2009 betrieben wird. Damit wird für bayerische Verbraucher die Möglichkeit geschaffen, Streitfälle aus Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr außergerichtlich in einem für die Beteiligten kostenfreien, internetgestützten Verfahren klären zu lassen. Von diesem Angebot profitieren auch die Unternehmen, da sie durch das Schlichtungsverfahren die Chance gewinnen, eine gerichtliche Klage ihres Kunden abzuwenden.

Bislang bestand die Möglichkeit einer Online-Schlichtung nur für Verbraucherstreitigkeiten mit Bezug zu den Ländern Baden-Württemberg oder Hessen. Zugleich mit dem Beitritt Bayerns wird sich auch der Gütesiegelanbieter Trusted Shops an der Online-Schlichtung beteiligen.

Das Ministerium will seine Beteiligung auch dazu nutzen, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Rechtsakte zur alternativen Streitbeilegung (KOM (2011) 793 und KOM (2011) 794) hinsichtlich ihrer praktischen Eignung zu erproben und die nationale Umsetzung vorzubereiten.

Das neugeschaffene Angebot der Schlichtung ist unter der Internet-Adresse www.online.schlichter.de zu erreichen. Der Erfolg der Schlichtung hängt nicht zuletzt davon ab, dass auch im Rahmen der anwaltlichen Beratungstätigkeit die Möglichkeit alternativer Streitbeilegungsverfahren verstärkt wahrgenommen wird und die Mandanten hierüber informiert werden; deshalb die Bitte: nutzen Sie das Angebot und berichten Sie auch über Ihre Erfahrungen.

Symposium „Umsetzung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher“

Die Forschungsstelle für Verbraucherrecht der Universität Bayreuth veranstaltet ein Symposium zum Thema „Umsetzung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher“. Dieses findet statt am 31.05.2012 im Gebäude der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Hörsaal H 24), Universität Bayreuth, Universitätsstr. 30, 95447 Bayreuth. Den Flyer zu dieser Veranstaltung finden Sie hier.

Unverbindliche Orientierungshilfe für die Fortbildungsprüfung Geprüfter Rechtsfachwirt/ Geprüfte Rechtsfachwirtin

Die Prüfungsausschüsse I und II der Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg haben für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ auf vielfachen Wunsch von Prüfungsteilnehmern eine „unverbindliche Orientierungshilfe“ erstellt. Diese ist eine unverbindliche Empfehlung und erläutert die Prüfungsinhalte nach § 15 Prüfungsordnung. Die Orientierungshilfe finden Sie hier.