Erweiterung der Online-Schlichtung auf Bayern

Die außergerichtliche Streitbeilegung ist ein kostengünstiger und effizienter Weg zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten, der gleichzeitig zur Entlastung der Justiz beiträgt. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat daher in der Vergangenheit bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die außergerichtliche Streitbeilegung in ihrer Verbreitung und Akzeptanz zu fördern.

Zum 1. April 2012 wird sich der Freistaat Bayern zudem auch an der Online-Schlichtungsstelle beteiligen, die vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. seit 2009 betrieben wird. Damit wird für bayerische Verbraucher die Möglichkeit geschaffen, Streitfälle aus Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr außergerichtlich in einem für die Beteiligten kostenfreien, internetgestützten Verfahren klären zu lassen. Von diesem Angebot profitieren auch die Unternehmen, da sie durch das Schlichtungsverfahren die Chance gewinnen, eine gerichtliche Klage ihres Kunden abzuwenden.

Bislang bestand die Möglichkeit einer Online-Schlichtung nur für Verbraucherstreitigkeiten mit Bezug zu den Ländern Baden-Württemberg oder Hessen. Zugleich mit dem Beitritt Bayerns wird sich auch der Gütesiegelanbieter Trusted Shops an der Online-Schlichtung beteiligen.

Das Ministerium will seine Beteiligung auch dazu nutzen, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Rechtsakte zur alternativen Streitbeilegung (KOM (2011) 793 und KOM (2011) 794) hinsichtlich ihrer praktischen Eignung zu erproben und die nationale Umsetzung vorzubereiten.

Das neugeschaffene Angebot der Schlichtung ist unter der Internet-Adresse www.online.schlichter.de zu erreichen. Der Erfolg der Schlichtung hängt nicht zuletzt davon ab, dass auch im Rahmen der anwaltlichen Beratungstätigkeit die Möglichkeit alternativer Streitbeilegungsverfahren verstärkt wahrgenommen wird und die Mandanten hierüber informiert werden; deshalb die Bitte: nutzen Sie das Angebot und berichten Sie auch über Ihre Erfahrungen.