Versendung von beA-Nachrichten als „persönlich/vertraulich“

Seit der Installation des Releases 3.11 der beA-Webanwendung am 31.03.2022 können auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus ihrem persönlichen beA-Postfach Nachrichten als „persönlich/vertraulich“ versenden. Damit kann die durch § 25 BORA vorgegebene Form für Berufsrechtsverstöße eingehalten und auch anderweitig eine vertrauliche Kommunikation geführt werden.

Weitere Informationen zu den neuen Funktionen in R 3.11 finden Sie im beA-Sondernewsletter 6/2022 der Bundesrechtsanwaltskammer vom 28.03.2022 und auf dem beA-Anwenderportal unter https://portal.beasupport.de/release-information#c56.

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