Corona – 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung seit 02.09.2021 in Kraft

Am 02.09.2021 ist die

14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.09.2021 (aktuelle Fassung vom 15.09.2021)

in Kraft getreten. Sie enthält in erster Linie folgende Neuerungen:

  • Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr.
  • An Orten mit Maskenpflicht reicht jetzt eine medizinische Gesichtsmaske.
  • Sport ist wieder ohne Einschränkungen möglich. Es gelten nur die allgemeinen Regeln.
  • Die Regeln für Veranstaltungen wurden deutlich gelockert.
  • Es gibt nur noch einen relevanten 7-Tage-Inzidenzwert von 35. Von diesem Inzidenzwert hängt im Regelfall ab, ob 3G gilt oder nicht.
  • Es gibt jetzt eine bayernweite Krankenhausampel. Sie soll verhindern, dass das Gesundheitssystem überlastet wird.

Die Verordnung tritt schon am 01.10.2021 außer Kraft (§ 20 Abs. 1). Es ist jedoch davon auszugehen, dass noch im Laufe des heutigen Tages eine Nachfolgeregelung erlassen wird, die auf der Internetseite der RAK Bamberg abgerufen werden kann.

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