Neue Überbrückungshilfe Corona und weitere finanzielle Unterstützung bei Corona-bedingten Umsatzausfällen

Zur finanziellen Unterstützung unter anderem von Freiberuflern hatte die Bayerische Staatsregierung am 17.03.2020 unter dem Stichwort „Soforthilfe Corona“ einen Rettungsschirm beschlossen. Zudem konnten Solo-Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten Soforthilfen des Bundes erhalten. Eine Antragstellung war allerdings – jedenfalls für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten – letztmalig am 31.05.2020 möglich (für Unternehmen mit 11 bis zu 250 Beschäftigten endet die Frist am 30.06.2020).

Mit Beschluss vom 03.06.2020 hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung nunmehr die Überbrückungshilfe Corona ins Leben gerufen, ein Programm zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Selbständigen bei Corona-bedingten Umsatzausfällen. Die Über­brückungs­­hilfe soll branchenübergreifend für den Zeitraum von Juni bis Dezember 2020 gewährt werden. Nähere Informationen zur Antragsberechtigung und zur Höhe der Überbrückungshilfe finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/.

Bitte beachten Sie, dass Anträge derzeit noch nicht gestellt werden können, weil der Bund noch keine rechts­verbindlichen Richtlinien zum Programm erlassen hat. Wir werden weiter berichten.

Informationen zu weiteren Hilfsprogrammen finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) zu finanziellen Unterstützungsleistungen gibt auch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/finanzielle-hilfen-corona.php.

Der Ausschuss Sozialrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat Informationen zu Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) veröffentlicht. Diese können Sie hier abrufen: