Eckpunktepapier des BMJ zur Vorratsdatenspeicherung

[BRAK] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am 17.01.2011 ein Eckpunktepapier zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. In dem Papier wird vorgeschlagen, dass die bei den Telekommunikationsanbietern aus geschäftlichen Gründen bereits vorhandenen Verkehrsdaten anlassbezogen gesichert („eingefroren“) werden sollen, soweit sie für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich sind. Damit sollen vorhandene Verkehrsdaten bei Bestehen eines hinreichenden Anlasses von der Löschung ausgenommen werden, damit sie für eine spätere Verwendung noch zur Verfügung stehen.

Die sog. Sicherungsanordnung soll durch Polizei oder StA erfolgen können; die spätere Verwendung allerdings dem Richtervorbehalt nach § 100e StPO unterliegen. Damit verzichtet das BMJ erfreulicherweise auf eine anlassunabhängige Vorratsdatenspeicherung, die alle Bürger – Verdächtige wie Unverdächtige – betreffen würde.

Die BRAK wendet sich bereits seit langem vehement gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung (z.B. Pressemitteilung 17/2009).