Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen des Erbschaftsteuerrechts

[BRAK] Das BVerfG hat mit Beschluss v. 30.10.2010 (1 BvR 3196/09) drei Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen Regelungen des Erbschaftsteuerrechts in der Fassung des Erbschaftsteuerreformgesetzes v. 24.12.08 (BGBl. 2008 I, S. 3018ff.) nicht zur Entscheidung angenommen. In ihren Verfassungsbeschwerden haben sich die drei Beschwerdeführer gegen die unterschiedlichen Steuersätze, Freibeträge und Steuerbefreiungen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz gewandt, durch die sie als Erblasser unmittelbar in der Ausübung ihrer Testierfreiheit betroffen seien. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Sie seien unzulässig, weil sie die erforderliche Selbstbetroffenheit der Beschwerdeführer durch das neue Erbschaftsteuergesetz nicht hinreichend erkennen ließen. Lesen Sie die BverfG-Pressemitteilung v. 03.12.2010.