[BRAK] Am 01.04.2010 hat die Versorgungsausgleichskasse den Betrieb aufgenommen. Diese neue Pensionskasse ist mit dem Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BGBl. I 2009, 700 ff.) im September 2009 beschlossen worden. Dadurch soll eine verfassungsmäßig gerechte und ausgeglichene Aufteilung der in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte insbes. aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung etc. ermöglicht werden. In die neue Versorgungsausgleichskasse können in Zukunft nach einer Scheidung die Betriebsrentenansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners fließen. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 01.04.2010.