[BRAK] Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung im Bundestag eingebracht. Ziel ist es, verbotenes Telefonmarketing einzudämmen und Verbraucher wirksamer vor unerbetener Werbung und ungewollten Verträgen zu schützen.
Der Gesetzentwurf sieht eine so genannte Bestätigungslösung vor. Danach sollen Verträge, die ein Verbraucher fernmündlich mit einem Unternehmer schließt nur wirksam sein, wenn sie binnen zwei Wochen nach dem Telefongespräch in Textform bestätigt werden. Darüber hinaus sollen in das Rechtsdienstleistungsgesetz bestimmte Unterrichtungspflichten aufgenommen werden, die der Inkassodienstleister erfüllen muss, wenn der Verbraucher dem Bestand einer Forderung widerspricht. Unter anderem müssen dabei die Umstände des behaupteten Vertragsschlusses erläutert werden (fernmündlich, online, per Fax, von wem veranlasst etc.).
In die BRAO soll ein neuer § 43d eingefügt werden, wonach auch Rechtsanwälte, wenn sie eine fremde oder zum Zweck der Einziehung abgetretene Forderung aus einem Fernabsatzvertrag gegenüber einem Verbraucher außergerichtlich geltend machen, diese Informationspflichten in entsprechender Anwendung zu beachten haben.
Der Präsident der BRAK hatte sich in einem Brief Ende April an die Bundesjustizministerin und die Justizminister der Länder Bayern und NRW gegen die Einführung eines § 43a BRAO-E ausgesprochen, da dieser unverhältnismäßig, nicht erforderlich und zudem systemwidrig sei.
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Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung