[BRAK] Das Bundesjustizministerium plant die Regelungen zum Kronzeugenrecht zu ändern. Nach den Vorstellungen des Ministeriums, über die bereits auch in der Presse berichtet wurde, soll der alte Rechtsstand wieder hergestellt werden, wonach zwischen der Tat des Kronzeugen und derjenigen, zu der er Aufklärungs- oder Präventionshilfe leistet, ein Zusammenhang bestehen musste, um eine Strafmilderung zu erreichen. Der geltende § 46b StGB erlaubt hingegen Strafmilderungen auch bei aufklärenden Aussagen zu völlig anderen Taten, die die Tatschuld nicht unmittelbar zu mindern vermögen.
Die BRAK hatte bereits in ihrer damaligen Stellungnahme (Stlln. 36/2007) den Wegfall der Konnexität zwischen der Tat des Kronzeugen und den Taten, zu denen er Aufklärungshilfe leistet, abgelehnt.
Auch zum jetzigen Entwurf wird sie eine Stellungnahme erarbeiten.