[BRAK] Der vom Bundesjustizministerium eingerichtete Arbeitsgruppe Runder Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ hat Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden erarbeitet und am 10.03.2011 veröffentlicht. Die Leitlinien wenden sich an staatliche und nicht-staatliche Institutionen und Vereinigungen, in denen sich Kinder und Jugendliche in Abhängigkeits- oder Machtverhältnissen befinden und sollen in Verdachtsfällen innerhalb einer Institution modellhaft Handlungsempfehlungen geben. Durch frühzeitige Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollen Vertuschungen sexueller Straftaten besser als bisher vermieden und gegebenenfalls weitere gleichgelagerte Straftaten verhindert werden. Ein Zwei-Säulen-System soll das abgestimmte Vorgehen von Strafverfolgungsbehörden und betroffenen Institutionen ermöglichen. So ist u.a. vorgesehen, dass Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich über tatsächliche Anhaltspunkte, die auf eine Sexualstraftat hindeuten, zu informieren sind. Lediglich zum Schutz des Opfers oder bei entgegenstehendem Opferwillen sind Ausnahmen von diesem Grundsatz zulässig.
An den Beratungen des Rundes Tisches ist auch die BRAK durch den Vorsitzenden des Strafrechtsausschusses beteiligt. Die Leitlinien sollen im Wege der Selbstverpflichtung in entsprechenden Institutionen Anwendung finden.
Vgl. dazu Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden.